LHStv.in Schaunig, Beiratsvorsitzender Seiser: Wollen mit attraktiven Angeboten die Kärntnerinnen und Kärntner beim Bauen und Sanieren unterstützen
Einstimmig wurden heute, Donnerstag, im Wohnbauförderungsbeirat die neuen Richtlinien 2022 beschlossen. Sie umfassen eine Vielzahl von Verbesserungen, wie Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig und Beiratsvorsitzender Klubobmann LAbg. Herwig Seiser im Anschluss an die Sitzung bekanntgaben. „Förderkredite und Zuschüsse werden ebenso erhöht wie die Einkommensgrenzen – damit erhalten mehr Kärntnerinnen und Kärntner Zugang mehr Fördergeldern“, so Schaunig und Seiser, denn: „Wir wollen die Menschen im Land bestmöglich beim Bauen und Sanieren unterstützen.“
Der Häuslbauerbonus, ein Einmalzuschuss, wird von 15.000 Euro auf 18.000 Euro erhöht. Erwirbt jemand ein Bestandsobjekt in einem Orts- oder Stadtkern, beträgt der Zuschuss sogar 20.000 Euro. Der alternativ verfügbare Förderkredit wird von 400 auf 500 Euro pro Quadratmeter förderbare Nutzfläche erhöht. Auch hier gibt es für die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekt im Orts- oder Stadtkern noch eine besondere Erhöhung auf 600 Euro pro Quadratmeter.
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Die Kärntner Wohnbauförderung steht einerseits dafür, adäquaten Wohnraum für Mieterinnen und Mieter zu schaffen und andererseits für die Unterstützung jener Menschen, die sich Eigentum aufbauen möchten“,
so Schaunig. Damit mehr Kärntnerinnen und Kärntner diese Förderungen in Anspruch nehmen können, gelten ab 1.1.2022 höhere Einkommensgrenzen, die vom Kärntner Landtag bereits beschlossen wurden.
Konkret wird die Einkommensgrenze für eine Person von 38.000 auf 43.000 Euro Jahresnettoeinkommen erhöht, für zwei Personen von 55.000 auf 67.000 Euro. Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 6000 Euro. Und: erstmals gibt es eine Einschleifregelung. Wer seine Einkommensgrenze überschreitet, bekommt eine Förderung in geringerer Höhe. „Wer früher die Grenze auch nur minimal überschritten hat, fiel komplett um eine Förderung um. Das haben wir geändert. Die neue Regelung ist fairer und ermöglicht einen gewissen Spielraum“, so Seiser.
Überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um zehn Prozent, bekommen sie 75 Prozent der Förderungen. Im Fall des Häuslbauerzuschusses wären das beispielsweise 13.500 Euro (statt 18.000 Euro). Überschreiten sie die Grenze um 20 Prozent, bekommen sie 50 Prozent der Fördersumme. Und überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um 30 Prozent, erhalten sie noch 25 Prozent der Förderung. Das Kärntner Wohnbaubudget 2022 umfasst insgesamt 183,28 Millionen Euro.,
Klagenfurt (LPD).